Urkunde, 1430 Oktober 20

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Rudolff Geyling, Schultheiss, Jacob Bru(e)ne, Johann Palmstorffer, Johann Wyse, Johann von Glauburg, Johann Monys, Syfrid zum Burggrafen und Syfrid Welder, Schöffen zu Franckenfurd, beurkunden, dass heute "als wir in des Rychs Stad Franckenfurt uber anleyde gingen", Heinrich Laurin, Küster zu Aschaffenburg, und einige seiner Mitkanoniker gegen Henne von Birgel klagten, dass dieser Fenster und "liechte" durch seine Wand in ihren Hof gebrochen und "wederborte" an der Wand angebracht habe, und forderten deren Beseitigung, wogegen dieser geltend machte, die Fenster und "liechte" seien schon seit langer Zeit vorhanden, und er habe deshalb die Anbringung der "wederborte" für berechtigt erachtet. Es wird entschieden, dass durch die Fenster und "liechte", die in den genannten Hof gehen, das Recht des Stiftes, sie von ihrem Eigen aus zu verbauen, nicht genommen werde, "als auch soliche vrteil vnd sache in des Rychs gerichts buche zu Franckenfurd geschriben steet".